STELLUNGNAHME

Datum: 28.03.2023

Beispiellose Falschdarstellung und Stimmungsmache gegen GESAB und ihrer Partneruniversität verunsichert die Öffentlichkeit und schadet der Freiheit der Wissenschaft

Mit scharfer Kritik an der beispiellosen Kampagne gegen GESAB GmbH, reagiert GESAB wissenschaftlicher Direktor Yusuf Kilic. Durch das Verbreiten von Gerüchten und Unwahrheiten wird der Freiheit der Wissenschaft und den rechtstaatlichen Prinzipien enormer Schaden zugefügt“, so Kilic.

GESAB ist ein von Akademikern gegründeter Bildungsverein. Die Institution hat ihre Tätigkeit im Rahmen der österreichischen Vereinsgesetze aufgenommen und führt gemeinsam mit der nordmazedonischen Vizyon Universität Studienprogramme durch, die gemäß ihrer Satzung das lebenslange Lernen in den Mittelpunkt stellen. Die Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden nach Einholung der erforderlichen gesetzlichen Erlaubnisse in Österreich durchgeführt (siehe: http://www.gesab.at/studium/gesetzliche-grundlage/). Entgegen der Behauptung ist die Vizyon-Universität eine nordmazedonische Privatuniversität, die über eine Hochschulerlaubnis verfügt und Hochschulbildung durch Erlaubnis des Bildungsministeriums der Republik Nordmazedonien anbietet. Nachweise sind auf der Webseite zu finden (siehe: http://www.gesab.at/international-vision-university/). Sitz der Universität ist in Nordmazedonien. Ohne die Sozialstruktur sowie die Bildungslandschaft in Nordmazedonien zu kennen, wird seit Wochen eine Falschdarstellung forciert. Mazedonien ist ein multikulturelles und mehrsprachiges Land. Die Möglichkeit, in verschiedenen Sprachen des Landes zu studieren, besteht nicht nur auf Universitätsniveau, sondern beginnt bereits ab der Grundschule. Dies ist eine Möglichkeit, die das Land seiner Bevölkerung in einem rechtstaatlichen Rahmen bietet. Bei den aktuellen Berichten ist es unmissverständlich zu sehen, dass eine Mentalität, die Pluralismus nur schwer verstehen und mit dem demokratischen Rechtstaat nicht in Verbindung bringen kann, diesen Rahmen für eigene Zwecke verwendet.

Seit Wochen läuft eine Falschdarstellung gegen GESAB und seiner nordmazedonischen Partneruniversität Vizyon, worin unrichtige Informationen berichtet und dazu die Kooperation mit gesellschaftlichen Akteuren gesucht wird. Mit einem neuen Artikel hat diese Kampagne jetzt eine neue Dimension bekommen: In den Fokus der gesetzlichen Durchführung der Studiengänge in Österreich und deren Anerkennung geriet nun auch die Unterstellung der Zugehörigkeit der Privatuniversität zum türkischen Bildungssystem. Krampfhaft wird versucht, eine Verbindung der Privatuniversität Vizyon zu Türkei zu konstruieren und überdies auf GESAB und anderen heimischen Behörden Druck auszuüben. Dies hat zum Ziel, Akteure einer akademischen Gemeinschaft zu diskreditieren und einzuschüchtern. Wir weisen die falsche Darstellung der GESAB als populistische Stimmungsmache gegenüber zivilgesellschaftlichem sowie akademischen Engagement vehement zurück.

GESAB arbeitet im akademischen Umfeld mit internationalen Einrichtungen zusammen. Darunter werden auch gemeinsame Veranstaltungen organisiert. Dazu werden auch unterschiedliche WissenschaftlerInnen eingeladen. Insofern kann es nicht der Wahrheit entsprechen, dass externe GastreferentInnen, die Denkweise oder das Standing von GESAB bestimmen. Zudem sind die Angaben auch tatsachenwidrig. Prof. Nevzat Tarhan ist weder ein Lehrender von GESAB noch von der Vizyon-Universität. Lehrbeauftragte für die Studiengänge in Österreich sind auf der Webseite nachzulesen (siehe: http://www.gesab.at/gesab-akademie/lehrbeauftragte/). Überdies hinaus werden seine Aussagen als offizielle Meinung von GESAB an die Öffentlichkeit kommuniziert. Aufgrund der Angaben auf den Berichten wird der Anschein erweckt, dass GESAB mit Prof. Nevzat Tarhan zusammenarbeitet. Die von Herrn Tarhan beschriebene ideologische Ausrichtung wird von GESAB nicht geteilt.

So ist auch der Homepage zu entnehmen, dass u.a. die Freiheit der Wissenschaft und der Lehre, die Akzeptanz der Vielfalt wissenschaftlicher Theorien, Methoden und Lehrmeinungen sowie die Diversität und soziale Chancengleichheit zu den leitenden Grundsätzen der GESAB gehören (siehe: http://www.gesab.at/ueber-uns/leitbild/). Das wird auf den Berichten zur Gänze verschwiegen.

Entgegen den Berichten steht GESAB nicht im Zusammenhang mit der Türkei sowie dem türkischen Bildungssystem. GESAB stellt ausschließlich eine Bildungseinrichtung dar, die Studiengänge in Kooperation mit anerkannten Hochschulen anbietet. Die Studiengänge werden durchgeführt, erst nach dem die Genehmigung der Akkreditierungsagentur eingeholt wird. Die Akkreditierungsstelle führt gemäß geltendem Recht die erforderlichen Prüfungen durch und gibt ihr Ergebnis bekannt, ob die Ausbildung in Österreich angeboten werden darf. Die aktuelle Bestätigung sowie dazugehörige Anmerkungen sind auf unserer offizielen Webseite für alle nachzulesen (siehe: http://www.gesab.at/studium/gesetzliche-grundlage/). Alle von der Vizyon Universität angebotenen Studien – unabhängig von der Zusammenarbeit mit GESAB- sind nicht nur in Österreich, sondern in allen Vertragsstaaten des Übereinkommens  („Lissabonner Anerkennungsübereinkommen“) anerkannt. Diese gegenseitige Anerkennung basiert auf bilaterale Beziehungen der Länder. Nordmazedonien ist, wie Österreich, Vertragsstaat des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, BGBl. III Nr. 71/1999 („Lissabonner Anerkennungsübereinkommen“).

Die angebotenen Studiengänge der Vizyon Universität sind in Übereinstimmung mit internationalen Abkommen und mit den erforderlichen Genehmigungen vom Bachelorstudium bis zum Doktorat national akkreditiert und international anerkannt. Die Zusammenarbeit mit GESAB bzw. die Bestätigung der Akkreditierungsagentur in Österreich deckt lediglich die Durchführung dieser Studiengänge in Österreich ab. Mit der Bestätigung über die Meldung der Studien ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates. Die Anerkennung dieser Abschlüsse basiert auf biliterale Abkommen der Länder. Die Internationale Vizyon Universität ist vom Enic-Naric Austria im Bereich der “Private Higher Education Institutions” – Private Hochschulinstitutionen unter “Recognised higher education institutions” – Anerkannte Hochschulinstitution  (unter den mazedonischen Privatuniversitäten) aufgelistet (siehe: https://www.enic-naric.net/page-North-Macedonia#anc07_50).

Im Gegensatz zu dem, was sich in den Berichten widerspiegelt, hat an dem Studiengang Rechtswissenschaft seit ihrer Gründung keine Studenteneinschreibung stattgefunden, daher sind auch keine AbsolventInnen vorhanden. Daher entsprechen die verbreiteten Informationen nicht der Wahrheit.

Als GESAB möchten wir Folgendes betonen: GESAB ist keine Hochschule, daher bietet sie diese Ausbildungen nicht selbst an. Entgegen den Berichten ist GESAB nur der Kooperationspartner in Österreich für die Durchführung von Studiengängen der Vizyon Universität. Die Studiengänge werden vollständig innerhalb des Hochschulkörpers der Vizyon Universität angeboten. StudentInnen sind eingeschriebene StudentInnen der Vizyon Universität und AbsolventInnen ebenso. Abschlusszeugnisse werden von der Universität ausgestellt.

In Bezug auf die falschen Informationen und Unterstellungen bezüglich des Doktortitels von Herrn Kılıç über die Führung seines akademischen Grades (Doktor) möchten wir folgendes in Erinnerung rufen: Bei Führung von akademischen Graden, sowohl inländische als auch ausländische, wird von folgenden rechtlichen Grundsätzen ausgegangen: Gemäß § 88 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung haben Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, das Recht, diesen in der Verleihungsurkunde festgelegten Form zu führen. Unter „anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen“ versteht das österreichische Recht solche Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife bzw. die künstlerische Eignung voraussetzt und die in ihrem Sitzstaat als postsekundäre Bildungseinrichtungen anerkannt sind (§ 51 Abs. 2 Z 1 UG u.a.). Somit können ausländische akademische Grade nach denselben Regeln wie inländische akademische Grade geführt werden. Wesentliche Voraussetzung für die Führung eines ausländischen akademischen Grades ist die Verleihung durch eine anerkannte ausländische Universität, Hochschule oder andere postsekundäre Bildungseinrichtung (siehe: http://www.gesab.at/wp-content/uploads/2022/10/Anerkennung-des-IVU-als-postsekundare-Bildungseinrichtung-gem.s-51-Abs-2-Z-1-UG.pdf) d.h. eine Institution, die von den zuständigen Stellen desjenigen Staates, zu dessen Bildungssystem sie gehört, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist. (siehe: www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/Anerkennung/Akademische-Grade/F%C3%BChrung-akademische-Grade.html | siehe: https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/titel_und_auszeichnungen/1/Seite.1730506.html). Aus diesem Grund hat Herr Kilic, entgegen den Vorwürfen, das gesetzlich vorgeschriebene Recht, seinen Doktortitel offiziell zu führen.

Wir verurteilen diese beispiellose Falschdarstellung und die ausgrenzende Haltung aufs Schärfte und fordern daher eindringlich die Zuständigen auf, ihre journalistische Verantwortung wahrzunehmen und das ungehemmte GESAB-Bashing zu beenden.