Gesetzliche Grundlage unserer Studiengänge

Gemäß dem Abkommen vom 12.06.2018 zwischen International Vision Universität und Akademie der Gesellschaft für akademische Bildung wurde für die angebotene Studiengänge bei der AQ Austria (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria) für deren Durchführung in Österreich / Wien auf Grundlage von § 27 Abs 5 HS-QSG Erlaubnis erteilt.

Die Gültigkeit dieser Bestätigung läuft bis zum 11.Dezember 2023. (Aufgrund der Novellierung wurde die Frist um ein Jahr verkürzt)

Mit der Bestätigung über die Meldung der Studien ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates.

Die Internationale Vision Universität ist vom Enic-Naric Austria im Bereich der “Private Higher Education Institutions” – Private Hochschulinstitutionen unter “Recognised higher education institutions” – Anerkannte Hochschulinstitution  (unter den mazedonischen Privatuniversitäten) aufgelistet.

Zweites Ansuchen ab 09/2022

Aufgrund der Novellierung des betreffenden Gesetzes wurde mit September 2022 das zweite Ansuchen um Durchführung der Studiengänge in Österreich gem. § 27 iVm 27b HS-QSG bei der AQ Austria (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria) eingereicht. Derzeit wurde das Ansuchen zurückgezogen und wird demnächst zur erneuten Begutachtung eingereicht. Somit sollen nur mehr folgende Studiengänge angeboten werden (bei erfolgreichem Abschluss):

1. Bacher Psychologie (240 ECTS)
2. Master Psychologie (60 ECTS)